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Bürgerservice

Gemeinschaftsversammlung

Die Gemeinschaftsversammlung ist das gemeinsame Gremium der  Mitgliedsgemeinden.

Zur Erfüllung der Verwaltungsaufgaben wählt die Gemeinschaftsversammlung einen Vorsitzenden. Der Vorsitzende ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben, die der Verwaltungsgemeinschaft direkt durch den Gesetzgeber oder von den Gemeinderäten und Bürgermeistern übertragen werden.

Der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft sichert die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben mit Hilfe der Verwaltung ab, bereitet die politischen Entscheidungen der Gemeinschaftsversammlung vor und führt die Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung aus.

Gemeinschaftsvorsitzender: Erik Thürmer

Formulare & Informationen A-Z

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